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  Wir weisen Ihnen den Weg in Richtung Steuern sparen.  
Wir weisen Ihnen den Weg in Richtung Steuern sparen.
       Tätigkeiten:
       Finanz- und Lohnbuchaltung
       Jahresabschlüsse
       Betriebswirtschaftliche Beratungen
       Erstellung von Steuererklärungen
       Besteuerung von Vereinen
       Existenzgründungsberatung
       Erbschafts- und Schenkungssteuer
       Betriebsnachfolgereglung
 
       Geschäftszeiten:
       Mo. - Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
       Freitag:    08:00 - 13:30 Uhr
 
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    unserer gewöhnlichen Geschäftszeiten!
 
 
 
 
    Aktuelles:  
     
 
  Ist-Versteuerung zum 1. Juli 2009 erweitert

Zuvor wurde einem Unternehmer auf Antrag gestattet, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten (Soll-Versteuerung), sondern nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) zu berechnen, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat. Vorteil für den Unternehmer ist, dass er seine Umsätze erst bei Eingang versteuern muss. Die Vorsteuer kann er dagegen abziehen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, auch wenn diese noch nicht bezahlt ist.
Diese Umsatzgrenze ist zum 01.07.09 auf 500.000 Euro erhöht worden und gilt bis zum 31.12.11.
 
       
 
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